Darlehen | Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehören zu den in § 2 Abs.1 EStG genannten, der Einkommensteuer unterliegenden, sieben Einkunftsarten. Für einen Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlicher Betätigung müssen gemäß § 15 Abs. 2 EStG mehrere Merkmale vorliegen.
Positivmerkmale:
- Selbstständigkeit (Handeln auf eigene Gefahr)
- Nachhaltigkeit (Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht)
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Negativmerkmale:
- land- und fortwirtschaftliche Tätigkeit
- Ausübung eines freien Berufs
- private Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
In Deutschland sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß der Legaldefinition in EStG
- Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land- oder forstwirtschaftliche Nebenbetriebe sind;
- die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter steht dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleich; er ist als Mitunternehmer des Betriebs der Gesellschaft anzusehen, an der er mittelbar beteiligt ist, wenn er und die Personengesellschaften, die seine Beteiligung vermitteln, jeweils als Mitunternehmer der Betriebe der Personengesellschaften anzusehen sind, an denen sie unmittelbar beteiligt sind;
- die Gewinnanteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkapital entfallen, und die Vergütungen, die der persönlich haftende Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat.
Diese Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 1 EStG).
Weblinks
- Text des Einkommensteuergesetzes
Darlehen | Abnahmeverpflichtung
Als Abnahmeverpflichtung bezeichnet man die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das in der Kreditzusage beschriebene Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) abzunehmen, d. h. durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen.
Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung
Darlehen | Schuldzinsen
Als Schuldzinsen werden, im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, die Entgelte bezeichnet, die ein Kreditnehmer für die Überlassung von Finanzierungsmitteln (Darlehen) zu zahlen hat.
Schuldzinsen sind unter bestimmten Voraussetzungen, z.Bsp. bei vermieteten Immobilien (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), steuerlich absetzbar (Werbungskosten).
siehe auch: Zinsrechnung, Geldanlage, Zinsstruktur, Umlaufgesichertes Geld, Demurrage (Finanzwesen), Leitzins, effektiver Jahreszins, Negativzins, Zinssatz, Realzins, Euribor
Rentenrechnung, Sparkassenformel, Zinseszinsformel, Verdopplungsregel
Darlehen | Industrieobligation
Obligationen (obligatio = Verpflichtung) sind neben der Anleihe eine weitere Form der Schuldverschreibung. Mit einer Obligation wird ein langfristiges, fest verzinsliches Darlehen, von einer Großunternehmung oder vom Staat (Bund, Länder) über die Börse von einer Vielzahl von Darlehnsgebern aufgenommen, wobei eine Stückelung der Geldsumme in Teilschuldverschreibungen erfolgt.
Der wesentliche Unterschied einer Obligation zur Aktienfinanzierung liegt darin, dass die Schuldverschreibung Gläubigerrechte verbrieft, mit denen die Inhaber unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg der Unternehmung Anspruch auf feste Zinszahlungen und die Rückzahlung des Nominalwertes am Ende der Laufzeit haben.
Schuldverschreibungen von Industrieunternehmen werden üblicherweise als Industrieobligationen bezeichnet, um sie gegenüber den Anleihen der öffentlichen Hand abzugrenzen. Schuldverschreibungen von Bund und Ländern werden als Staatsanleihen, Obligationen von Hypothekenbanken als Pfandbriefe und solche von Gebietskörperschaften als Kommunalobligationen bezeichnet.
Darlehen | Nichtabnahmeentschädigung
Als Nichtabnahmeentschädigung wird das Entgelt bezeichnet, das bei Nichtabnahme eines Darlehens zu zahlen ist.
Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Ausgleich des Schadens, der der Bank vor allem dadurch entsteht, dass sie die für das Darlehen vorgesehenen Mittel bereits beschafft und bereitgehalten hat.
Die Nichtabnahmeentschädigung wird wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Es besteht auch die Möglichkeit pauschale Prozentsätze von der Darlehenssumme (z. B. 2 %) in Rechnung zu stellen.
Darlehen | Friedersdorf (Vierlinden)
Friedersdorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Vierlinden im Brandenburger Landkreis Märkisch-Oderland. Das Dorf hat etwa 330 Einwohner.
Geographische Lage
Der Ort liegt an der Bundesstraße 167 südlich von Seelow.
Geschichte
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes stammt aus einem Testament im Jahr 1323. Das Dorf hieß damals fredrichstorp, was Dorf des Frederik bedeutet.
Der Name wechselte mehrfach, so 1460 Frederichstorff und ab 1752 Fredersdorf oder Friedersdorf. Die Familie von Schapelow war ab 1441 Lehnsherr des Gutes. 1592 ging dieses aus Ermangelung eines Erben an Melchior Phuel zu Quilitz. Dieser verschuldete sich stark und musste 1652 von Generaloberst Joachim von Görtzke ein Darlehen aufnehmen, als dessen Pfand das Gut fungierte. Nachdem das Darlehen nicht getilgt wurde, blieb das Gut im Besitz der Familie von Görtzke. Durch Heirat ging die Ortschaft 1682 an Hans Georg von der Marwitz. Damit begann die Verbindung Friedersdorfs zu einer der ältesten Familien der Mark Brandenburg. Die Familie von der Marwitz blieb bis Ende des Zweiten Weltkrieges Besitzer des Gutes und wurde 1945 im Rahmen der Bodenreform in der SBZ enteignet. 1990 kehrte mit Hans-Georg von der Marwitz ein Enkel des 1945 vertriebenen Besitzers zurück und begann auf zurückgekauften und gepachteten Flächen mit einem Landwirtschaftsbetrieb.
2006 fand zum vierten Mal der Dampfflugtag statt, zu welchem 12.000 Besucher kamen. Märkische Oderzeitung, 28. August 2006, S. 10
Sehenswürdigkeiten
- Dorfkirche
- Zu einem Kunstspeicher umgebauter Getreidespeicher.
Weblinks
- Website über den Ort
Fußnoten
Darlehen | Pfandleiher
Der Beruf des Pfandleihers beruht auf der Gewährung von Gelddarlehen gegen ein Pfandrecht an beweglichen Sachen (§ 1204 BGB). Dies Pfandrecht, das durch Einigung und Übergabe der Pfandsache an den Pfandgläubiger begründet wird, nennt man auch Faustpfand. Die Bedingungen, unter denen gewerbliche Betrieb einer Pfandleihe erlaubt ist, werden von verschiedenen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Die Tätigkeit als Pfandleiher bedarf in der Regel einer behördlichen Erlaubnis. Sein Geschäftsort wird auch als Leihhaus, Pfandhaus oder Pfandleihanstalt bezeichnet.
Literatur
- Carl Christian Führer: Das Kreditinstitut der Kleinen Leute: Zur Bedeutung der Pfandleihe im deutschen Kaiserreich. In: Bankhistorisches Archiv 1/1992, Zeitschrift für Bankengeschichte, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Beirat des Institutes für bankhistorische Forschung, Frankfurt am Main.
Siehe auch
Leihamt </br>
Pfandhaus
Darlehen | Vorvermietung
Der Begriff der Vorvermietung definiert den Grad der Vermietung, der vor Beginn eines Bauvorhabens (ausnahmsweise auch: vor Fertigstellung) erreicht wird.
Da Investoren im Regelfall zumindest einen Teil der Investition fremd finanzieren (Fremdkapital, kann auch durch Venture Capital oder Private Equity substituiert werden), greifen im Vorfeld der Gewährung oder Valutierung des entsprechenden Darlehens die internen Kontrollmechanismen des Kapitalgebers.
Soweit nicht das Femdkapital vollständig durch anderweitige Sicherheiten angesichert ist (so genannte Full Recourse Finanzierung), wird meist verlangt, dass ein bestimmter Anteil der Mietflächen vor Baubeginn bzw. Valutierung bereits vermietet oder zumindest durch belastbare Vorverträge reserviert ist (die Ausgestaltung entsprechender Klauseln kann im Einzelfall differieren). Dieser Anteil beträgt im Regelfall zwischen 60 % und 80 %.
In der Projektentwicklungspraxis scheitern nicht wenige Projekte, insbesondere Großprojekte wie z. B. Einkaufszentren oder UEC, an dieser Hürde. Im Einzelfall strittig ist, inwieweit dies als erfolgreiche Vermeidung späterer Leerstände und aus Sicht der Bank als Vermeidung von Kreditausfällen angesehen kann, oder ob dies potenziell erfolgreiche Projekte verhindert (da teilweise die Vermietung nach Baubeginn einfacher ist und dadurch eine Initialzündung erfolgen kann).
Darlehen | Schuldenerlass
Schuldenerlass in der griechischen Antike
Seisachtheia (gr. Schuldenerlass) ist ein Begriff aus dem antiken griechischen Recht.
Er wird vor allem verwendet im Zusammenhang mit den gesetzgeberischen Reformen, die Solon seit 594 v. Chr. in Athen durchführte. Bei der Seisachtheia ging es darum, große Bevölkerungsteile, die sich hoch verschuldet und ihren Grundbesitz belastet hatten, vor dem Abgleiten in völlige Verarmung und Sklaverei zu bewahren. Die wirtschaftspolitischen Reformen Solons stießen bei der Aristokratie Athens auf Widerstand. Es ist nicht genau bekannt, in welchem Ausmaß er sie tatsächlich durchsetzen konnte, wie sie im einzelnen beschaffen waren und wie lange sie galten.
Biblische Grundlage
In 5. Mose 15, 1-2 wird gefordert, dass jedes siebte Jahr in Israel ein sog. Schuldenerlass ausgerufen werde. Jeder Israelit soll die Darlehen, die er gegeben hat “loslassen”.
Mit diesem Konzept des Schuldenerlassen stark verbunden ist die Idee, dass der Acker nach sieben Jahren nicht bearbeitet, sondern brach liegen soll (Sabbatjahr). So werde Gott geehrt, wie er am Sabbat geehrt wird.
So ist das Sabbatjahr und der Schuldenerlass ein Gottesdienst, er geschieht für Gott (5. Mose 15,2). Der soziale Zweck bestand darin, dass die schlimmsten Verschuldungen abgebaut werden sollen. Das Konzept des Erlassjahres galt aber nur innerhalb des Volkes Israel. Darlehen an Ausländer behielten ihre Gültigkeit.
Auch zur Zeit Jesu kannte man dieses Konzept noch. Rabbi Hillel kritisierte allerdings, dass die Armen vor dem Erlassjahr keine Kredite mehr bekamen.
Insolvenzverfahren
Schuldenerlass kann ein Baustein innerhalb eines Insolvenzverfahrens sein. Hierbei verzichtet der Gläubiger per Vertrag auf seine Forderungen an den Schuldner.
Schuldenerlass als Mittel der Politik
Schon in der Vergangenheit wurden ganzen Ländern die Schulden erlassen. Dabei geht es nicht nur darum, dass der Gläubigerstaat von seinen Schulden befreit wird, sondern auch darum dass die Wirtschaft zwischen den Staaten sich verbessert, bzw. die Gesamtwirtschaftslage sich verbessert.
So erfuhr Deutschland im Jahr 1953 im sog. “Londoner Abkommen” eine Entschuldung; 29,7 Mrd. DM wurden der Bundesrepublik damals erlassen.
Siehe auch
- Entschuldung
Weblinks
- Seisachtheia
- Aktion zum Erlassjahr
- Zum Londoner Schuldenabkommen
Darlehen | Vision Microfinance
Der Fonds “Vision Microfinance” steht institutionellen Investoren im Rahmen eines Private Placements seit April 2006 zur Verfügung. Darüber hinaus ist für das Jahr 2007 ein Mikrofinanz-Produkt für ein öffentliches Angebot geplant (beispielsweise ein Publikumsfonds mit hohem Anleihenteil oder eine garantierte Anleihe), das auch privaten Anlegern direkt zugänglich ist.
Zusammensetzung
Der Fonds “Vision Microfinance” enthält überwiegend festverzinsliche Anlagen, meist in der Form von Darlehen an Mikrofinanz-Institute. Diese Darlehen können direkt gewährt werden, über spezialisierte Intermediäre oder durch Investitionen in entsprechende Anlagevehikel. Das Fondsportfolio ist weltweit breit diversifiziert. Die aktuelle starke Gewichtung Lateinamerikas und Osteuropas wird sich zunehmend zu Gunsten von Asien und Afrika verschieben.
Es besteht eine sehr breite Streuung (Diversifikation), sowohl geographisch als auch unter den einzelnen Mikrofinanz-Instituten.
Die größten Bestände
Das Fondsvolumen beträgt 33,2 Mio. € (Stand März 2007).
Die größten Bestände des “Vision Microfinance” sind (4/07):
- CMAC Trujilo, Peru
- Banco Sol, Boliven
- Banco Solidario, Ecuador
Indikatoren zur Wirkung vor Ort
Erreichte Mikrounternehmer
- durch Vision Microfinance: 50.000
- mit einer Investition in 34 MF-Institutionen
- % Kunden Land/Stadt: 32 / 67
- % Frauen / Männer: 52 / 48
- Ø gewährtes Darlehen in USD: 1.377
Quelle: Symbiotics
Fakten / Links
- Fondsstruktur: SICAV II Luxemburg
- Fondsvolumen: 20 Mio. Euro (Stand: Oktober 2006)
- Investment Advisor: Symbiotics SA, Genf symbiotics.ch
- Custodian und Administrator: UBS (Luxembourg) SA ubs.com
- steuerlicher Vertreter für Deutschland und Österreich: KPMG Audit S.à.r.l. Luxembourg kpmg.lu
- Vertrieb: Invest in Visions GmbH, Königstein, Deutschland investinvisions.com
Finanzdienstleistung für Kleinstunternehmer und Anleger
Invest in Visions ist eine in 2006 gegründete Vertriebsgesellschaft für Deutschland und Österreich, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch Produkte im Bereich Mikrofinanz eine Brücke zu bauen zwischen privaten und institutionellen Investoren in der westlichen Welt und den armen, aber wirtschaftlich leistungsfähigen Menschen in den Entwicklungsländern. Hilfe zur Selbsthilfe gegen die Armut in der Dritten Welt – das ist das Prinzip von Mikrofinanz. Mit dieser „Vision“ werden Investoren erreicht, die Geld anlegen und einen “sozialen Mehrwert” generieren wollen.